Donnerstag, 19. Januar 2006

Die Hanfberatung im HanfJournal

Erste Hilfe für Kiffer

Jeanette, 17 aus Göttingen fragt:
„Hallo Kascha,
ich mache gerade meinen Führerschein. Eins habe ich aber dabei noch nicht verstanden: Wie ist das jetzt eigentlich mit der Fahreignung? Was passiert mir denn, wenn ich so beim Autofahren (natürlich nüchtern) angehalten werde und bei mir Gras gefunden wird, oder wenn ich irgendwo anders beim Kiffen erwischt werde, ist der Führerschein dann wieder weg?“

Kascha antwortet:
„Hi Jeanette,
das ist eine wichtige Frage, die sich leider nur etwas kompliziert beantworten lässt. Fahreignung ist schon mal ein gutes Stichwort. Für den Erwerb des Führerscheins ist es notwendig, dass man „zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist“. Dazu gehören unter anderem das Sehvermögen, das Hörvermögen oder auch psychische Störungen.

Im Gegensatz zu anderen Betäubungsmitteln wie Kokain oder Heroin gilt nicht schon der einmalige Konsum als eignungsausschließend. Nur bei regelmäßigem Konsum wird angenommen, dass man nicht fahrgeeignet ist. Bei nur gelegentlichem Konsum hängt es davon ab, ob zusätzlich Alkohol oder andere Drogen konsumiert werden oder man irgendwie sonst charakterlich dazu ungeeignet scheint, Cannabis-Konsum und Straßenverkehr zu trennen. Wird man also abseits des Straßenverkehrs mit geringen Mengen erwischt und es besteht kein Anlass zu der Annahme, dass man regelmäßiger Konsument ist, weil ’ne Roor-Glasbong auf dem Sofatisch steht und Mische überall verstreut ist, gilt man noch nicht automatisch als fahrungeeignet. Außerdem dürfen natürlich keine Joint-Reste im Autoaschenbecher liegen oder ähnliches.

Wenn die Fahreignung angezweifelt wird, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), also den Idiotentest, an. Dort soll die Fahreignung überprüft werden. Das passiert leider unrechtmäßigerweise häufig auch dann noch, wenn nur geringe Mengen ohne Verbindung zum Straßenverkehr gefunden werden.
Weiterhin wichtig ist natürlich die Fahrtauglichkeit. Fahrtauglich ist man nicht mehr, wenn man unter dem Einfluss von Cannabis steht. Nur wird THC ja leider sehr viel länger abgebaut, als es wirkt. Daher hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kürzlich beschlossen, dass bei einer Wirkstoffkonzentration von weniger als einem Nanogramm pro Milliliter (ng/ml) THC im Blut nicht von einer Rauschfahrt auszugehen ist. Leider kann man schwer abschätzen, wann diese Konzentration erreicht ist. Im vom Verfassungsgericht verhandelten Fall hatte der Angeklagte 16 Stunden vor der Blutuntersuchung einen Joint geraucht und es wurde eine Konzentration von 0,5 ng/ml THC im Blut festgestellt.“

Nico (15) aus Würzburg möchte wissen:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
im Bioladen habe ich letztens Hanfbrot gesehen. Ist denn das überhaupt erlaubt, und wirkt das auch? Auf einer Party habe ich mal Hanfkuchen gegessen und konnte stundenlang nicht mehr geradeaus laufen.. Kann man Hanfbrot und Hanfkuchen auch selbst machen?“

Kascha erklärt:
„Hey Nico,
erst mal muss ich dich enttäuschen, Hanfbrot macht nicht high. Sonst wäre es vermutlich auch nicht legal. Es wird aus Hanfmehl, also gemahlenen Hanfsamen hergestellt. Und die enthalten kein THC, also keinen Wirkstoff. Dafür ein sehr gesundes Öl mit einer fast einzigartigen Mischung aus gesättigten und ungesättigten Fettsäuren. Und das Brot kann man natürlich auch selbst herstellen, im selben Bioladen wirst du vermutlich auch Hanfmehl oder Backmischungen finden. Schmeckt übrigens auch gar nicht so schlecht …
Jetzt zum Kuchen: Das war wohl ein Haschisch-Kuchen. Den gibt es nur selbst gemacht, weil es „natürlich“ verboten ist. Hergestellt wird dieser, indem man einen normalen Kuchen, der Butter oder Margarine enthält, backt. Die Butter wird vorher erwärmt und Haschisch darin aufgelöst. Das Interessante an dieser Art des Cannabis-Konsums ist, dass man erstens nicht rauchen muss und zweitens die Wirkung zwar ziemlich spät einsetzt, dafür aber etwa doppelt bis dreimal so lange anhält wie beim Rauchen.“

Markus (21) aus Trier möchte wissen:

„Hallo Kascha,
ich habe hier irgendwie so ganz merkwürdiges Gras. Es riecht schon nach Gras, aber auch seltsam minzig und beim Rauchen erinnert es auch an Mentholzigaretten, hämmert auch nicht so sonderlich. Kann es sein, dass es mit Tee gestreckt wurde?“

Kascha antwortet:
„Hey Markus,
sieht ganz danach aus. Anscheinend gibt es wirklich Dealer, die denken, dass das keiner merkt. Pfefferminztee ist ja auch wirklich etwas dreist. Also wenn es auch so von der Konsistenz eher kleinkrümelig ist und nach Minze riecht, würde ich mich mal bei meinem Fachverkäufer beschweren. Üblichere Beimischungen sind z. B. Damiana oder Nutzhanf. Letzterer fällt sehr wenig auf, außer eben durch die Wirkung. Damiana benutzen manche als Tabakersatz, das riecht (finde ich) beim Verbrennen leicht muffelig. Jedes Gras sollte auch so riechen und so schmecken, sonst ist es wohl keins. Da gibt es zwar auch Unterschiede, die aber nicht so auffällig sind.
Andere Methoden, Gras zu strecken, sind noch subtiler. So wird es z. B. manchmal mit Haarspray angesprüht, um harziger zu wirken. Das ist dann alles andere als gesund. Ein neuer Trick scheint zu sein, das Gras mit irgendwelchem Talkum oder ähnlichem einzupudern. Auch da hilft im Zweifelsfall der Geruchs- bzw. Geschmackstest.“

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