Freitag, 7. April 2006

Kaum zu glauben aber wahr …

Am 9. März ist die langersehnte Studie des Freiburger Max-Planck-Institutes zum Thema „Drogenkonsum und Strafverfolgungspraxis“ veröffentlicht worden. Die Autoren Carsten Schäfer und Prof. Dr. Letizia Paoli kommen zu folgenden Ergebnissen:

Obwohl schon 1994 vom Bundesverfassungsgericht gefordert wurde, die Strafverfolgung von Cannabis-Konsumenten bundesweit einheitlich zu regeln, sehe dies in der Rechtspraxis völlig anders aus. So werden bei konsumbezogenen Cannabis-Delikten in Bayern bis zu 60 Prozent der Verfahren ohne Auflagen eingestellt, in Schleswig-Holstein und Berlin bis zu 90 Prozent. Und diese Unterschiede sind nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes problematisch oder „verfassungswidrig”, wie der Deutsche Hanfverband (DHV) sagt. Ein anderes Ziel, nämlich die Polizei und Justiz durch das folgenlose Absehen von der Strafverfolgung zu entlasten, scheint hingegen weitgehend erreicht. Und last but not least spielten die politischen Grenzwert-Diskussionen – ob nun sechs oder 30 Gramm – in der Rechtspraxis nur eine untergeordnete Rolle. Denn in mehr als 80 Prozent aller Cannabis-Verfahren wurden nie mehr als sechs Gramm sichergestellt.

Zwölf Jahre lang ist in Sachen Vereinheitlichung nichts passiert, jedes Bundesland hat eigene Grenzwerte. Und vor allem werden in Bayern noch heute Cannabis-Konsumenten wie Schwerverbrecher behandelt. So gehen beim DHV immer wieder „Hilferufe“ von Menschen ein, die wegen „geringster Vergehen“ vor Gericht landen, die meisten eben wie gehabt in Bayern.

Der Deutsche Hanfverband fordert nun mit einem neuen Protestmailer die Bundesregierung auf, unverzüglich für eine bundeseinheitliche Regelung zu sorgen, die eine echte Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten darstellt. Dabei wären bayerische Verhältnisse natürlich der Albtraum schlechthin. Relativ hohe Werte der „geringen“ Menge sollen es stattdessen sein. So wie es im – in dieser Hinsicht – liberalen Schleswig-Holstein schon gehandhabt wird. Wenn dann auch noch im Wiederholungsfall regelmäßig eingestellt wird, können die Strafverfolgungsbehörden richtig entlastet werden. Und vor allen Dingen ist es der einzige Weg zu zeigen, dass Hanf-Konsum kein Verbrechen ist.

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