Mittwoch, 18. Juli 2007

Medical News

Ein Bericht der Ärztezeitung vom 21. Juni 2007 …

… beschreibt die rechtlich schwierige und unbefriedigende Situation für Menschen, die medizinisch von Cannabis profitieren. Zur Diskussion um mögliche Ausnahmegenehmigungen durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte lautet es: „Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes macht der Bundesopiumstelle zu schaffen und manchen Ärzten Hoffnung. Die Richter beschieden im Jahr 2005, dass ein MS-Patient Cannabis als Medikament kaufen dürfe. Seither, so Wilhelm Schinkel, Fachgebietsleiter in der Bundesopiumstelle des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), verzeichne man vermehrt Anträge von Patienten auf eine betäubungsmittelrechtliche Ausnahmegenehmigung. Doch die Rechtslage ist verzwickt.“ Mehr dazu unter: http://www.aerztezeitung.de/docs/2007/06/21/113a0203.asp

Patienten mit amyotropher Lateralsklerose …

… nehmen in einem Krankenhaus der Stadt St. Gallen noch bis zum Sommer 2007 an einer klinischen Studie über die Anwendung von Dronabinol teil. Studienleiter Dr. Markus Weber stellte fest, dass die an dieser degenerativen Erkrankung des Nervensystems leidenden Patienten von der Behandlung profitieren, dennoch darf er nach dem Ende der Studie seine Patienten nicht weiter behandeln. So befürchtet Weber nun, dass die dank der Behandlung abnehmenden Muskelkrämpfe der Patienten mit dem Ende der THC-Verabreichung zurückkehren. Viele seiner Patienten bitten ihn schon jetzt um die Fortsetzung der Behandlung, auch wenn sich Arzt und Patient damit strafbar machen würden. Auch in der Schweiz ist Cannabis bisher nicht als Medikament zugelassen, und die hohen Kosten einer Therapie mit synthetischem THC können sich die wenigsten Patienten leisten. Wie auch Markus Weber fragen sich viele Ärzte, warum man Cannabis nicht als Medikament verwenden dürfe, während man Opiate als deutlich härtere Betäubungsmittel abgeben darf. Dr. Thomas Cerny, Professor für Onkologie am Krankenhaus in St. Gallen, hält die Angelegenheit für eine politische Absurdität. Weitere Infos unter: http://www.tagblatt.ch/index.php?artikelxml=1334614

Nach einer Pressemitteilung von GW Pharmaceuticals und Bayer Healthcare …

… hat das kanadische Gesundheitsministerium eine Mitteilung über die Voraussetzungen für eine Zulassung ihres Cannabisextraktes Sativex für die Linderung von Krebsschmerzen herausgegeben. Sativex ist bereits für die symptomatische Linderung neuropathischer Schmerzen bei multipler Sklerose zugelassen und auf dem Markt. Die Indikation der Zulassung wird „zusätzliche analgetische Behandlung erwachsener Patienten mit fortgeschrittenem Krebs, die mäßig starke oder starke Schmerzen unter der höchsten tolerierten Dosis starker Opiate gegen anhaltenden Hintergrundschmerz erleben“. Die so genannte qualifizierende Mitteilung bestätigt, dass Sativex die Bedingungen für eine Zulassung erfüllt. GW hat in Europa eine positive in mehreren Zentren durchgeführte doppelblinde Plazebo-kontrollierte Studie (Phase-III) mit 177 Patienten mit Krebsschmerzen abgeschlossen. Die endgültige Zulassung von Sativex für diese Indikation wird innerhalb von 60 Tagen erwartet.

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