Mit Strafbefehl vom 2.Januar 2008 ist nun ein Beschuldigter vom Amtsgericht Pößneck/Zweigstelle Bad Lobenstein wegen einem Cannabis-Tabak-Gemisch von 0,1g zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 20€ verurteilt worden.
Der Pressesprecher des „Grüne Hilfe-Netzwerk“ e.V., Jo Biermanski, bewertet die Verurteilung aufgrund einer kaum sichtbaren Cannabismenge, die beim Konsum ohne merkbare Wirkung bliebe, als Skandal und hat dem Betroffenen geraten, Einspruch einzulegen.
Die Verurteilung aufgrund einem Cannabis-Tabak-Gemisch von 0,1g sei vergleichbar mit einer Verurteilung wegen einem Restschluck Bier, dies sei betreffs Alkohol selbst in Zeiten der amerikanischen Alkohol-Prohibition nicht vorgekommen, heißt es in der Pressemitteilung der „Grünen Hilfe“.





