Freisprch für den Angeklagten
Khat ist im Jemen legal und weit verbreitet. Dass es in Deutschland verboten ist, war einem 40jährigen aus Ingolstadt nicht bekannt. Er bestellte über Jahre hinweg Khat aus der seiner ehemaligen Heimat und meldete die Blätter ordnungsgemäß beim Zoll in Ingolstadt an. Nach ein paar Jahren stieß ein Zollbeamter zufällig auf die Erwähnung der Blätter im BtmG und zeigte den Mann an. Vieleicht hätte er die Sache ein wenig selbstkritisch betrachten sollen, anstatt eigene Fehler auf den Angeklagten zu schieben:
In der folgenden Verhandlung wurde der Angeklagte freigesprochen, der Richter folgte der Argumentation der Verteididung, dass die Aushändigung durch den Zoll einem Persil-Schein gleich käme und sprach ihn frei.