Freitag, 24. September 2010

Was weiß das LKA NRW über gestrecktes Gras?

Pressemitteilung des DHV vom 23.09.2010:

Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen scheint seit Monaten konkrete Kenntnisse über Streckmittel in Marihuana zu verschweigen. Das ist eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben von Millionen deutschen Cannabiskonsumenten.
Derweil haben Hanffreunde über 1.000 Funde von gestrecktem Marihuana beim Deutschen Hanfverband (DHV) gemeldet.

Die Probleme, die Streckmittel in Marihuana verursachen, sind seit der Bleiepidemie in Leipzig Ende 2007 nicht abgeebbt. Im Gegenteil: Nach Informationen des DHV hat der Prozentsatz gestreckter Ware seitdem noch einmal dramatisch zugenommen. Konsumentenaussagen zufolge sind bereits ganze Städte mit dem gefährlichen Stoff überschwemmt. Gleichzeitig berichten fast alle, die dieses Gras geraucht haben, von erheblichen gesundheitlichen Problemen. Manche tragen sogar schwere und dauerhafte Krankheiten davon, die für den Konsum von Cannabis an sich nicht typisch sind.
Kunststoff und Zucker sind zwei häufig vermutete Streckmittel. Was genau die Ware zum Teil ungenießbar, aber auf jeden Fall gefährlich macht, weiß niemand so genau. Klar ist nur, dass es sich nicht um reine Hanfblüten handelt. Das “Ekelgras” funkt und fackelt ab wie eine Wunderkerze, riecht nach Plastik und die Asche hinterlässt ölige Rückstände.

Der DHV fordert schon seit langem, dass staatliche Institutionen systematisch untersuchen, welche Streckmittel auf dem Markt sind und welche Auswirkungen sie auf die Gesundheit der Konsumenten haben. Aber die Bundesregierung will davon nichts wissen. Man solle halt kein Cannabis rauchen, ist die lapidare Antwort.

Bisher wurde nur ein kleines Fenster zur Aufklärung der Gefahr geöffnet: es ist zwar möglich, bei der Apotheke der Rheinischen Kliniken Viersen “unbekanntes Pflanzenmaterial” auf ganz bestimmte, vermutete Verunreinigungen testen zu lassen. Das ist jedoch wenig hilfreich, wenn es keinen konkreten Verdacht gibt, mit welchen Stoffen die Probe genau verunreinigt wurde.

Darüber hinaus ist die Fachapotheke technisch gar nicht dazu in der Lage, alle Verunreinigungen herauszufiltern.
Und hier kommt das LKA NRW ins Spiel, ebenso wie die Konsumentin, die nach dem Genuss von gestrecktem Marihuana schwer erkrankt war und wissen wollte, mit was sie sich vergiftet hatte. Da sich die Studentin nicht anders zu helfen wusste, hat sie ihre Erfahrungen mittlerweile auf einer eigens eingerichteten Webseite veröffentlicht:

“Ich schickte einen Teil des vergifteten Marihuanas an die Apotheke in Viersen, welche in der Lage ist, unbekannte Substanzen analytisch zu untersuchen. Von dort wurde das vergiftete Marihuana an das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen weitegegeben, welches zu diesem Zeitpunkt (Oktober 09) bereits eine Untersuchung zu diesem Giftstoff durchführte, da laut Dr. Hellmut Mahler, der mit dieser Untersuchung beauftragt worden war, einige Menschen, welche dieses Marihuana ebenfalls konsumiert hatten, stationär behandelt werden mussten. (…)

Ursprünglich sollte eine Pressemitteilung an die Bevölkerung herausgegeben werden, da es sich laut LKA NRW bzw. der Apotheke in Viersen um einen „gesundheitsschädlichen chemischen Stoff“ handelt, welcher durch eine komplexe Untersuchung im Marihuana identifiziert werden konnte. (…)
Da nach ein paar Wochen immer noch keine Pressemitteilung herausgegeben worden war, rief ich erneut die Viersener Apotheke an, welche mir mitteilte, dass keine neuen Informationen vorlägen. (…)

Inkognito rief ich von einem öffentlichen Apparat das LKA NRW an, um mit Dr. Mahler zu sprechen, der eine Veröffentlichung der Informationen in Aussicht gestellt hatte. Dies wurde mir allerdings verweigert und man stellte mich zu Frau Hawelka von der Führungskommission Abteilung 5 durch. Ich teilte ihr die Vorfälle mit und fragte, warum die Informationen, das vergiftete Marihuana betreffend, nicht an die Presse weitergegeben wurden. Daraufhin sagte Frau Hawelka: Was denken Sie eigentlich wer Sie sind; Sie sprechen hier mit dem LKA NRW! Dann hätten Sie das Marihuana eben nicht rauchen sollen!”

Die ungewöhnlichen Eigenschaften der untersuchten Probe ähneln denen, die mittlerweile hunderte Konsumenten beim Streckmittel-Melder des DHV beschrieben haben. Auch die gesundheitlichen Folgeschäden, die die Betroffene auf ihrer Webseite beschreibt, sind demnach kein Einzelfall.
Die derzeitige Bundesdrogenbeauftragte Dyckmans begründet die Untätigkeit der Bundesregierung auch mit dem Argument, man habe keine Hinweise auf Streckmittel in Marihuana außer vom Deutschen Hanfverband.

Beim LKA NRW liegen nun offensichtlich entsprechende Hinweise vor.

Dazu Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband:

“Im LKA NRW wird eine Warnung vor gefährlichen Streckmitteln scheinbar von ganz oben verhindert. Man will dort wohl das Thema ebenso unter den Teppich kehren wie im Bundesgesundheitsministerium. So gefährden die Behörden die Gesundheit eines erheblichen Teils der Bevölkerung.”

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