Dienstag, 5. Oktober 2010

Neuster DHV Protestmailer: Schluss mit Krimi

Verfolgung von Cannabiskonsumenten in Bayern beenden!

Fordert die verantwortlichen Politiker in Bayern auf, Cannabisnutzer zu entkriminalisieren, die aggressive Strafverfolgung zu beenden und Verfahren bei “geringer Menge” konsequent einzustellen.
Selbst bei Cannabisdelikten werden oftmals wegen geringster Mengen Hausdurchsuchungen durchgeführt und ansonsten unbescholtene Bürger erkennungsdienstlich behandelt.

Darüber, dass trotz der aggressiven Strafverfolgung der Konsum gerade unter den Bayerischen Jugendlichen und jungen Erwachsenen weiter verbreitet ist als in den Niederlanden, wird stillschweigend hinweggesehen. Die drastischen drogenpolitischen Maßnahmen in Bayern verfehlen also ihr eigenes Ziel völlig, den Cannabiskonsum der Bevölkerung zu senken.

Dafür wird ein erheblicher Teil der Bayrischen Bürger durch sinnlose Verfolgung, Überwachung und Bestrafung drangsaliert.

Eine EMNID-Umfrage ergab im Juli, dass eine Mehrheit der Bevölkerung die derzeitige Cannabispolitik ablehnt und sich einen liberaleren Umgang mit Hanffreunden wünscht – auch in Bayern.

Fordere deshalb die Bayerische Staatsregierung und die Vorsitzenden der im Bayrischen Landtag vertretenen Parteien auf, Cannabiskonsumenten konsequent zu entkriminalisieren, also

– die “geringe Menge” anzuheben, bis zu der Strafverfahren gegen Konsumenten eingestellt werden können,

– Verfahren bis zu dieser Menge, wenn kein Handel vorliegt, konsequent einzustellen, z.B. auch bei Wiederholungstätern,

– alle konsumvorbereitenden Handlungen mit in die Entkriminalisierung einzubeziehen, also auch Einfuhr und Erwerb geringer Mengen sowie den Anbau weniger Pflanzen zum Eigenkonsum.

– keine Geldstrafen und Fahrverbote zu verhängen oder MPUs anzuordnen, nur weil Autofahrer unwirksame Restmengen und Abbauprodukte von THC im Blut haben.

– keine Hausdurchsuchungen oder erkennungsdienstlichen Behandlungen mehr wegen kleiner Mengen Cannabis durchzuführen.

Zur Teilnahme bitte hier klicken. Danke.

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