Dienstag, 1. Februar 2011

Evaluierung ist Dyckmans Sache nicht

Feuer auf Mechthild Dyckmans

Wenn es um neue Verbote geht, dann ist die Bundesrepublik Deutschland meistens an vorderster Front aktiv, ja sie profiliert sich als Motor der Verbotspolitik. Wenn es jedoch um die Evaluierung der Drogenpolitik geht, dann ist Deutschland derzeit absolut passiv und fällt durch das Fehlen jeglicher Aktivitäten auf.

In den Jahren 2008 und 2009 wurde eine neue Substanz als Freizeitdroge populär: Mephedron. Mephedron wirkt ähnlich wie Ecstasy und war in England im Jahr 2009 stärker verbreitet als Ecstasy. Mephedron war seinerzeit in England und fast allen anderen Ländern in Europa (außer Dänemark, Norwegen, Schweden und Finnland) legal erhältlich. In der zweiten Jahreshälfte 2009 begannen die Massenmedien ein Horrorbild bezüglich Mephedron zu kolportieren. In fetten Schlagzeilen wurde von immer mehr Todesfällen nach dem Konsum von Mephedron berichtet. Wie verlässlich Angaben über solche Todesfälle sind, zeigt ein Blick in das ehemalige Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. So berichtete „Spiegel-Online“ am 11. November 2010 unter dem Titel „Gefährliche Substanzen – Drogenbeauftragte warnt vor neuer Ecstasy-Variante“ zu Mephedron: „In der EU wurden schon 73 Todesfälle im Zusammenhang mit dieser Droge gemeldet. Laut der Drogenbeauftragten Dyckmans ist Mephedron wegen der gesundheitlichen Gefahren in Deutschland und anderen 17 EU-Ländern seit Anfang des Jahres verboten und unter das Betäubungsmittelgesetz gestellt worden.“

Ein paar Wochen später berichtete „Spiegel-Online“ am 3. Dezember 2010 unter dem Titel „Partydroge – Mephedron wird EU-weit verboten“ zu Mephedron: „In mindestens zwei Fällen in Europa soll Mephedron allein für den Tod von Konsumenten verantwortlich gewesen sein.“ An diesen Angaben sieht man deutlich, wie manipulativ solche Zahlen in den Massenmedien eingesetzt werden. Und die Behauptung Dyckmans, Mephedron sei wegen der gesundheitlichen Gefahren in Deutschland und anderen 17 EU-Ländern seit Anfang des Jahres verboten und unter das Betäubungsmittelgesetz gestellt worden, ist schlicht falsch. Mephedron wurde in Deutschland am 22. Januar 2010 dem BtMG unterstellt, zuvor war Mephedron nur in ein paar skandinavischen Ländern verboten gewesen. In den anderen EU-Ländern wurde Mephedron erst deutlich später verboten, so z.B. in Großbritannien: 16. April 2010; Italien: 16. Juni 2010; Österreich: 21. August 2010 und Polen: 25. August 2010.

Am 30. November 2010 beschloss der Rat der Europäischen Union Mephedron in der gesamten EU zu verbieten. In diesem Zusammenhang lobte Dyckmans das schnelle Handeln Deutschlands, weil Deutschland bereits vor den meisten anderen Ländern Mephedron bereits im Januar 2010 verboten habe. Die Originaltexte der Verlautbarungen der Drogenbeauftragen Dyckmans kann man im Internet nicht mehr finden, da das Gesundheitsministerium alle Pressemitteilungen der Drogenbeauftragten von seiner Homepage entfernt hat. Offenbar merkte man auch im Gesundheitsministerium, dass die Verlautbarungen der Drogenbeauftragen Dyckmans eher peinlich und wenig informativ sind.

Wer heute die amtlichen Pressemitteilungen der Drogenbeauftragten aus den letzten Jahren lesen will, kann einen Antrag aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes beim Gesundheitsministerium stellen. Aufgrund dieses Gesetzes ist das Ministerium verpflichtet, die entsprechenden Texte zu übermitteln. In einer anderen Angelegenheit hat ein Mitarbeiter des Hanfmuseums, Martin Steldinger, via Informationsfreiheitsgesetz wahrlich bemerkenswerte Tatsachen ans Licht der Öffentlichkeit gebracht. Dabei ging es um eine Anfrage zum sogenannten „Reuter-Trautmann Bericht“

Zur Erinnerung: Der enthüllende Europa-Bericht, der im Auftrag der Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit der Europäischen Kommission erarbeitet wurde, ist allgemein als „Reuter-Trautmann Bericht“ bekannt geworden und enthält Daten und Schlüsse, die vernichtend für die Drogenpolitik der Länder in der Europäischen Union sind und damit andere Studien und Berichte bestätigt. So sind viele Ziele der Drogenpolitik fehlgeschlagen: Zum einen die Reduzierung der Nachfrage und des Angebots von illegalisierten Drogen, zum anderen fehlt den Verantwortlichen die Erkenntnis, dass die gegenwärtige Drogenpolitik ein kritischer Faktor bei der Erzeugung und Verstärkung von Schäden ist – also oft eher schadensmehrend und weniger schadensmindernd wirkt.

Aufgrund seines Antrages wurde vom Gesundheitsministerium dem Antragsteller Martin Steldinger eine dicke Mappe mit Dokumenten zugestellt. Diese enthielt Informationen des niederländischen Trimbos-Institutes zum „Reuter-Trautmann Bericht“, Dokumente der Europäischen Kommission, Berichte respektive Protokolle der sog. Horizontalen Gruppe Drogen des Rates der Europäischen Union, jedoch keine Dokumente von deutschen Regierungsstellen.

Der interessanteste Satz im Anschreiben an Herrn Steldinger zu den übermittelten Dokumenten lautet: „Aktenkundige Schlussfolgerungen, die die Beauftragte der Bundesregierung für Drogenfragen, ihr Büro oder das Bundesministerium für Gesundheit aus dem Reuter-Trautmann Bericht gezogen haben, gibt es darüber hinausgehend nicht, abgesehen von dem Schriftwechsel, der mit Ihnen auf abgeordnetenwatch geführt wurde.“

Im Gesundheitsministerium hat man sich offensichtlich nicht mit dem Bericht auseinandergesetzt. Eine Evaluierung der aktuellen eigenen Politik scheint in diesem Ministerium als überflüssig erachtet zu werden. Außer ein paar Plattitüden von der Drogenbeauftragten auf abgeordnetenwatch ist nichts zu erfahren, was man in Regierungskreisen zur nachgewiesenen Ineffizienz der heutigen Drogenpolitik denkt respektive zur Änderung derselben zu tun gedenkt. Einzige Ausnahme: Erweiterung der Verbotsliste. Hier ist Deutschland oft federführend.

Quelle: www.hanfplantage.de.
Meldung vom 25. Oktober 2010

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