Mittwoch, 5. Oktober 2011

Personalausweis statt Clubkarte

Weed auch für Ausländer mit Wohnsitz in NL, D oder BE

Gestern haben wir gemeldet, dass 13 der 14 Maastrichter Coffeeshops den “Weedpass” einführen werden. Auf Nachfrage beim Verband der Maastrichter Coffeeshops, VOCM, müssen wir unsere Meldung ein wenig korrigieren: Erstens reicht ein deutscher, belgischer oder niederländischer Personalausweis, um Cannabisprodukte zu erwerben, einen “Weedpass” wird es nicht geben. Zweitens dürfen auch Menschen mit anderen Staatsangehörigkeiten weiterhin dort einkaufen, solange sie einen Wohnsitz in den Niederlanden, Belgien oder Deutschland nachweisen.

Hier die Erklärung des VOCM im Wortlaut:

“Ab 1. Oktober 2011 werden die Maastrichter Coffeeshops (VOCM) das Nachbarlandkriterium umsetzen. Das heißt, dass nur noch Einwohner von 18 Jahren und älter aus den Niederlanden und aus unseren Nachbarländern Belgien und Deutschland zu den Maastrichter Coffeeshops Zutritt haben. Selbstverständlich muss der Besucher unserer Coffeeshops zur Kontrolle immer einen gültigen niederländischen, deutschen oder belgischen Personalausweis vorlegen, bevor er zugelassen wird.

Warum unternehmen wir diesen Schritt? Da die Zahl der Besuche unserer Coffeeshops erheblich gemindert werden muss. Es gibt nämlich ein (zu) großes Verkehrsaufkommen im Zentrum, das Maastrichter Bürger belästigen kann. Das Fortbestehen des Maastrichter Coffeeshops steht auf dem Spiel.

Das Abweisen von Ausländern ist laut dem höchsten niederländischen Richter keine Diskriminierung! In den Niederlanden wurde erwartet, dass andere Länder inzwischen auch ein System für den Verkauf und den Konsum von Cannabisprodukten hätten. Das ist jedoch nicht der Fall, sodass immer mehr ausländische Besucher zu den Maastrichter Coffeeshops kommen. Das Einzige, was ihr tun könnt, ist, in eurer eigenen Stadt und/oder bei eurer Regierung auf eine realistische Cannabispolitik zu drängen, beispielsweise in der Form geschlossener Cannabisclubs oder Coffeeshops. Damit ihr nicht im eigenen Land auf den illegalen Zirkel angewiesen seid, mit allen bekannten Risiken.

Ab 1. Oktober 2011 werden nur die Einwohner der Nachbarländer Deutschland und Belgien, die über einen von einem dieser Länder ausgestellten gültigen Personalausweis verfügen, noch zugelassen. Es ist deshalb ab diesem Datum Besuchern aus Frankreich, Luxemburg und allen anderen Ländern nicht mehr möglich, Zutritt zu den Maastrichter Coffeeshops zu erhalten.
Für alle diese Einwohner gilt, dass sie damit rechnen müssen, dass die Polizei den illegalen Zirkel besonders überwachen wird. Es wird gegen den Erwerb von Cannabis bei Drugsrunners, Straßendealern und/oder Hausdealern hart aufgetreten. Es besteht die Möglichkeit, dass du dann festgenommen und an dein Herkunftsland ausgeliefert wirst!

VOCM hat alles unternommen, um euch so lange wie möglich noch Zutritt zu den Maastrichter Coffeeshops gewähren zu können. Wir finden es sehr ärgerlich, dass wir unser Zutrittverfahren anpassen müssen, aber wir sehen uns dazu gezwungen. Das Fortbestehen der niederländischen Coffeeshoppolitik steht auf dem Spiel.

Wir danken euch für das Besuchen unserer Coffeeshops und hoffen auf euer Verständnis.

Die Geschäftsführung (VOCM).”

Auf Nachfrage unserer Redaktion, wie es sich mit in Deutschland, Belgien und den Niederlanden lebenden Ausländern verhalte, antwortete John Deckers vom VOCM:

“Jeder der in Deutschland oder Belgien seinen Wohnsitz hat ist willkommen in unseren Coffeeshops. Mann wird kein Mitglied oder so.”

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