Seine Klage gegen die DEA, die das Video freigegeben hatte, wurde gestern abgewiesen.
Der immer noch für die DEA tätige Beamte argumentierte, er könne seitdem an Schulen keine Aufklärungsarbeit mehr leisten sowie nicht mehr "undercover" eingesetzt werden und werde überall auf diesen Vorfall angesprochen, was wiederum sein Privatleben beeinträchtige.
Das Gericht argumentierte, der Vorfall habe im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung stattgefunden und falle demnach nicht unter die zu schützende Privatsphäre des Klägers und wies die Klage ab.
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