Donnerstag, 13. Dezember 2012

Ein Sieg für die Hanfparade

Behinderung der Abschlusskundgebung war illegal

Nachdem eine ordentliche Durchführung der Abschlusskundgebung der Hanfparade 2011 von der Berliner Versammlungsbehörde massiv behindert worden war, so dass diese für alle Beteiligten zur Farce wurde, hatte der veranstaltende Jakis e.V. gegen den willkürlichen Bescheid der Behörde geklagt. Denn nicht einmal die Versorgung mit Getränken bei über 30 Grad im Schatten oder die Aufstellung von mehr als zwei Toilettenhäuschen für über zweitausend Menschen wurden damals genehmigt.
Gestern hat das Verwaltungsgericht in Berlin das Verhalten der Behörde für rechtswidrig erklärt, die Hanfparade sei spätestens mit Eintreffen des Umzugs am Brandenburger Tor eine vom Grundgesetz geschützte Versammlung gewesen.
Von dem noch nicht schriftlich vorliegenden Urteil versprechen sich die Veranstalter zweierlei. “Zunächst einmal verschafft uns das Planungssicherheit für die Hanfparade 2013.”, erklärte Martin Steldinger, einer der Vorstände. “Darüber hinaus hoffen wir, dass andere Demonstrationen von unserem Sieg profitieren.”

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