Donnerstag, 2. Oktober 2008

ANDERSWO SYLTz

Kreuzzügler der Psychohygiene

Knappe zwei Jahre nach der verzweifelt anmutenden Selbstanzeige wegen Selbstanbau von Cannabis aus medizinischen Gründen stellt sich aXXL als selbst mehrfach von der Problematik Betroffenem das ganze Ausmaß des unglaublichen Geschehens in immer dramatischeren Auswüchsen eines kaum noch überschaubaren Elends dar:
Das Betäubungsmittelgesetz § 3 Abs. 2 findet im Kontext mit Art. 2 GG – „Recht auf körperliche Unversehrtheit“ keine allgemeingültige Anwendung. Im Gegenteil: Recht und BtMG werden in der überwiegenden Mehrheit aller diesbezüglichen Patientenfälle nach Belieben gebeugt, zurechtgedreht und falsch interpretiert, was im Wesentlichen auf die Tatsache zurückzuführen ist, dass den meisten Richtern, Staatsanwälten – ja, sogar ansonsten guten Strafverteidigern – die exakten Kenntnisse medizinischer Diagnosen, Therapiemöglichkeiten und gesundheitlicher Auswirkungen auf Schwerkranke im Zusammenspiel mit der rechtlichen – wie auch verwaltungsrechtlichen Situation in der Cannabis als Medizin-Frage schlichtweg nicht deutlich bzw. vorstellbar zu sein scheinen.
Es mangelt diesen beruflich ausschließlich mit dem Strafrecht befassten Personen an spezifizierter Sach-Information, an ermessensfehlerfreier Entscheidungswilligkeit und an einer hinreichend emotionalen Nachvollziehbarkeit individueller Schicksalsverläufe derjenigen Kranken, die von wirkstoffhaltigem Hanf gesundheitlich profitieren.
Jeder Medizinalcannabisgebraucher aber, der sich heutzutage zur therapeutischen Verwendung der Substanz bekennt und diese dem gemäß im Antragverfahren an das BfArM noch immer vergeblich einfordert… jeder Patient, der beim Ankauf seines nur illegal erhältlichen Heilmittels auf dem Schwarzmarkt erwischt wird, und auch jeder Kranke mit chronischen Symptomatiken, der sich mit selbstangebautem Cannabis kurieren möchte, hat als direkte Folge dieser Unkundigkeit und Inkompetenz der o.g. Justiz-Berufsgruppen automatisch gute Chancen von den sogenannten „existenzzerstörenden Maßnahmen“ der Verbots-, Verfolgungs- und Kriminalisierungspolitik unseres Staates getroffen zu werden. Möglicherweise auch letal.
Die für solcherlei „Säuberungsprozesse“ verantwortlichen politischen Entscheidungsträger, die wie Kreuzzügler der Psychohygiene-Bewegung mit brachialer Macht gegen sozial benachteiligte Kranke unterwegs sind und Richter und Staatsanwälte in gewisser Weise dafür missbrauchen, unerfüllbare Abstinenz-Anforderungen mittels unvollkommener Gesetze gegen Patienten durchzusetzen, das sind die wahren Schuldigen dieses widerlich unmenschlichen Desasters.
Schuldig: Macher und Machthaber wie etwa die karrierefixierte Drogenbeauftragte Sabine Bätzing, die sich für die Heroin – aber gegen eine Cannabis-Abgabe ausspricht. Oder eine MdB Maria Eichhorn, die der Öffentlichkeit glauben machen will, Greise mit z. B. schwersten Neuropathien müssten hierzulande ihre furchtbaren Schmerzen dem Jugendschutz opfern, weil Cannabis eine schlimme Einstiegsdroge sei. Mitschuldig auch ein MdB Rolf Koschorrek, der sich auf explizite Nachfrage aus der ebenso leidigen wie leidvollen Affäre windet, indem er in seiner volksfernen Unwissenheit behauptet, er teile die Eichhorn`sche Auffassung und im Übrigen sei in begründeten Ausnahmefällen nach Antrag beim BfArM ja schon eine Cannabismedikation möglich.
Ist es nicht!
Niemand hat bis heute eine Ausnahmegenehmigung auf pflanzliches Cannabis Sativa zu Therapiezwecken. Genau das ist die freche Lüge und das stille Verbrechen der Kreuzzügler.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

Schnelles Login:

0 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare zeigen