Mittwoch, 28. Juli 2010

Mechthild Dyckmans absurde Antworten

Auf dem Internetportal Abgeordnetenwatch können Privatpersonen und Organisationen den Abgeordneten Fragen stellen und die meisten Abgeordneten beantworten diese Fragen. Weit über hundert Anfragen wurden an die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans gerichtet. Ein Großteil dieser Fragen hat Dyckmans auch beantwortet, jedoch selten zur Zufriedenheit der Fragenden.

So werden Fragen zu bestimmten Themen immer wieder neu formuliert, da die gegebenen Antworten oft unbefriedigend respektive mangelhaft sind. Dies gilt insbesondere zu Fragen bezüglich Drug-Checking respektive Qualitätskontrollen von auf dem Schwarzmarkt kursierenden Stoffen. Dabei geht es vor allem um die Frage, was die Bundesregierung zur Schadensminderung zu tun gedenkt, um die Gesundheit von Konsumenten von Gras und/oder Haschisch vor Verunreinigungen in Cannabisprodukten zu schützen, da durch diese Verunreinigungen eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit ausgehen kann.

Eine typische Antwort schrieb Dyckmans am 7. Mai 2010 zu einer solchen Anfrage auf Abgeordnetenwatch: „Insbesondere der Besitz, Handel und Anbau von Cannabis sind in Deutschland grundsätzlich verboten und strafbewehrt. Bereits insoweit sind jegliche Maßnahmen zur Ermöglichung oder Förderung des Konsums illegaler Cannabisprodukte nicht vertretbar. Hierzu zählt auch die von Ihnen angesprochene Qualitätskontrolle illegaler Cannabisprodukte. Vor den Risiken und Gefahren, die von illegalen Cannabisprodukten ausgehen, bietet der Verzicht auf einen Konsum sicheren Schutz! Dies gilt auch im Hinblick auf eventuelle Verunreinigungen.“ Und am 17. März 2010 schrieb Dychmans zu einer Anfrage betreffend Drug-Checking, dass sie im Augenblick nur sagen könne, dass „über die wenig konkreten Angaben des Deutschen Hanfverbandes hinaus noch keine weiteren Meldungen vorliegen. So lange keine Untersuchungen hierzu vorliegen, sehe ich zu weiteren Maßnahmen keine Veranlassung. Es wäre unangemessen und angesichts knapper staatlicher Ressourcen wenig verantwortlich, eine flächendeckende Untersuchung allein auf der Grundlage einer unbestätigten Meldung zu initiieren.“

Diese angebliche „eine unbestätigte Meldung“ sind in Wahrheit hunderte von Meldungen, die beim Deutschen Hanfverband eingegangen sind. Andererseits sah sich die Bundesregierung schon veranlasst, ohne dass es bestätigte Meldungen von Schadensfällen gab, Substanzen zu illegalisieren, wie dies beispielsweise bei Salvia divinorum der Fall war. Seinerzeit konnte die Bundesregierung auf die „kleine Anfrage“ von Bündnis90/Die Grünen keine einzige Statistik zu den Konsumentenzahlen oder der Gefährlichkeit dieser Pflanze vorweisen. Beim Verbot von Salvia divinorum berief sich die Bundesregierung auf die „wachsenden Internetpräsenz der Droge“ und nahm die Substanz in die Anlage I zu § 1 BtMG (nicht verkehrsfähige und nicht verschreibungsfähige Stoffe) auf. Die wachsende Internetpräsenz der berichteten Schadensfälle durch Verunreinigungen in Cannabisprodukten scheint jedoch kein Anlass zum Handeln darzustellen. Beim Illegalisieren reicht also ein einfacher Verdacht, beim Ermöglichen von Maßnahmen zur Schadensminderung scheint man bei der Bundesregierung über hunderte von Schadensfällen leichtfertig hinwegzusehen.
In anderen europäischen Staaten wird das Problem „Verunreinigungen in auf dem Schwarzmarkt erhältlichen Substanzen“ weit mehr pragmatisch angegangen als in Deutschland. In den Niederlanden wurde das erste Drug-Checking-Programm bereits 1988 von August de Loor vom Adviesburo Drugs in Amsterdam im Rahmen der „Safe House Campaign“ initialisiert. Die Substanzen wurden in der Apotheke des UNI-Krankenhauses (Academisch Ziekenhuis bij de Universiteit van Amsterdam) untersucht. Seit 1992 führt das Trimbos Institut in Utrecht mit dem Delata-Labor und dem Heilmittelkunde-Departement der Universität in Utrecht ein flächendeckendes Drug-Checking-Programm (D.I.M.S.) in den Niederlanden durch. In der Schweiz wurde 1996 ein Drug-Checking-Programm von Eve & Rave Schweiz im Zusammenwirken mit der Universität Bern initialisiert und seit 1998 betreibt zudem die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern in Zusammenarbeit mit dem Kantonsapothekeramt und der Stiftung Contact Bern ein mobiles Analysenlabor, mit dem vor Ort auf Partys Substanzanalysen vorgenommen werden. Auch in anderen Kantonen kommt die Technik und das Know-how aus Bern zum Einsatz. Seit vielen Jahren leiht sich beispielsweise Streetwork Zürich das mobile Labor mit Personal zehn Mal jährlich aus, um in Zürich auf Partys Substanzanalysen vorzunehmen. In Österreich führen der Verein Wiener Sozialprojekte in Zusammenarbeit mit dem Klinischen Institut für medizinische und chemische Labordiagnostik und der Drogenkoordination der Stadt Wien unter dem Label „Check it!“ seit 1997 kontinuierlich ein Drug-Checking-Programm durch.

In Deutschland wollen die Regierung respektive die Drogenbeauftragte Dyckmans nichts vom schadensmindernden Segen solcher Programme wissen und lehnen Drug-Checking prinzipiell ab. Dies ist so absurd, als wolle beispielsweise ein Verkehrsminister entlang von Bundesstraßen keine Schutzplanken (umgangssprachlich Leitplanken) dulden, da Verkehrsteilnehmer ja verpflichtet seien, ihre Fahrweise den Straßenverhältnissen anzupassen und es zudem Verkehrsschilder (Verkehrszeichen) gebe, auf denen beispielsweise gefährliche Kurven angezeigt werden oder eine zulässige Höchstgeschwindigkeit signalisiert wird – und wer sich an die gegebenen Verkehrsvorschriften hält, läuft respektive fährt nicht Gefahr, von der Fahrbahn abzukommen. Ja man könnte sagen, Schutzplanken entlang von Straßen verleiten zum Übertreten des Straßenverkehrsgesetzes respektive der Straßenverkehrsverodnung. Nun denkt sich wohl jeder vernünftige Leser dieser Zeilen, dass dies doch absurd sei – doch genau so absurd verhalten sich die verantwortlichen Politiker in Sachen Drogenpolitik respektive genau so absurd sind die Antworten Dyckmans zu Fragen betreffend das Drug-Checking.

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