Mittwoch, 30. März 2011

Feuer auf Mechthild Dyckmans

Mechthild Dyckmans gouvernantenhafte Attitüden

Auf dem Internetportal abgeordnetenwatch hat die Drogenbeauftragte Dyckmans, wie alle anderen Abgeordneten des Bundestages auch, die Möglichkeit, Fragen von Bürgern zu beantworten. Fallen die Antworten unbefriedigend aus, dann haken die Bürgerinnen und Bürger nach, damit sich die Abgeordneten sich nochmals auf eine adäquate Antwort konzentrieren können. Da viele der fast 200 Antworten der Drogenbeauftragten von den fragenden Bürgerinnen und Bürgern als unbefriedigend gewertet werden, wird oft nachgehakt und um Präzisierung gebeten. Doch die meisten Antworten zeichnen sich nicht durch eine Lust auf einen offenen und transparenten Diskurs seitens der Drogenbeauftragten aus, sondern wirken eher wie pseudopädagogische Plattitüden einer genervten Gouvernante aus dem 19. Jahrhundert.

Zu ihrem Selbstverständnis schreibt Mechthild Dyckmans im Internetportal des Gesundheitsministeriums:

„Als Drogenbeauftragte koordiniere ich die Arbeit der Bundesressorts und vertrete sie gegenüber der Öffentlichkeit. Daneben setze ich mich mit Initiativen, Aktionen und Projekten für die Weiterentwicklung der Suchtprävention und des Hilfesystems ein.
Da in die Umsetzung der Sucht- und Drogenpolitik viele und ganz unterschiedliche Gruppen eingebunden sind, bedarf es einer bestmöglichen Koordinierung und Abstimmung. Es kommt mir darauf an, alle gesellschaftlichen Kräfte in den Prozess einzubinden.
Für die weitere Ausgestaltung der Drogen- und Suchtpolitik wünsche ich mir deshalb einen regen Gedankenaustausch mit allen betroffenen Gruppen und eine konstruktive Zusammenarbeit.“

Am 10. November 2010 wurde unter Federführung der Drogenbeauftragten ein Drogen- und Suchtrat konstituiert, in dem vorwiegend Regierungsvertreter und Behördenmitglieder tätig sind. Die Namen der Vertreter der jeweiligen Organisationen werden nicht veröffentlicht. Die Sitzungen des Drogen- und Suchtrats sind nicht öffentlich, daher werden auch die Sitzungsprotokolle nicht veröffentlicht. Der Drogen- und Suchtrat ist also ein Geheimrat. So muss man nichts aus dessen Tätigkeit gegenüber der Öffentlichkeit vertreten. Offensichtlich sollen so auch nicht alle gesellschaftlichen Kräfte im Prozess der Meinungsfindung eingebunden werden. Somit wird ein Gedankenaustausch mit allen betroffenen Gruppen und eine konstruktive Zusammenarbeit von vornherein unterbunden.
Vor zehn Jahren war man in Deutschland schon viel weiter. Da gab es eine Drogen- und Suchtkommission beim Bundesministerium für Gesundheit mit namhaften Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Forschung: Dr. Alexa Franke (für Rehabilitationspsychologie an der Universität Dortmund); Prof. Dr. Horst Bossong (Professor für Verwaltungswissenschaften, insbesondere Sozialverwaltung, an der Universität Essen); Prof. Dr. Gundula Barsch (Professorin mit dem Schwerpunkt Drogen und soziale Arbeit an der Fachhochschule Merseburg, Privatdozentin am Institut für Sozialpädagogik der Technischen Universität Berlin); Prof. Dr. Thomas Feltes (Rechts- und Erziehungswissenschaftler, Rektor an der Hochschule für Polizei in Villingen-Schwenningen; Vertretung des Lehrstuhls für Kriminologie an der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum); Prof. Dr. med. Felix Gutzwiller (Direktor des Instituts für Sozial- und Präventionsmedizin der Universität Zürich); Prof. Dr. Cornelia Helfferich (Professorin für Soziologie an der Evangelischen Fachhochschule – Hochschule für Soziale Arbeit, Diakonie und Religionspädagogik Freiburg); Oberstaatsanwalt Dr. Harald-Hans Körner (Leiter der Zentralstelle für die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität (ZfB) bei der Generalstaatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main); Prof. Dr. Karl-Artur Kovar (Geschäftsführender Direktor des Pharmazeutischen Institutes an der Universität Tübingen); Prof. Dr. Karl Mann (Lehrstuhl für Suchtforschung Zentralinstitut für seelische Gesundheit Mannheim Universität Heidelberg); Prof. Dr. Karl-Heinz Reuband (Professor für Soziologie, Methoden der empirischen Sozialforschung an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf); Prof. Dr. Rainer K. Silbereisen (Professor für Entwicklungspsychologie, Friedrich-Schiller-Universität Jena und Adjunct Professor of Human Development and Family Studies, The Pennsylvania State University, USA); Prof. Dr. Klaus Wanke (Prof. an der Universitätsnerven- und Poliklinik, Bereich Psychiatrie des Saarlandes in Homburg/Saar).
In ihrem Bericht übte diese Kommission mitunter heftige Kritik an der Vorgehensweise der politisch Verantwortlichen und forderte neue Wege in der Drogenpolitik und empfahl zudem die ersatzlose Streichung bestimmter Paragraphen aus dem Betäubungsmittelgesetz. Gleich zu Beginn des Berichts wurde die „wichtigste“ Empfehlung der Kommission an die Adresse der Bundesregierung zur Geltung gebracht. Darin forderte die Kommission von der Bundesregierung mehr Neutralität in der drogenpolitischen Diskussion und eine Abkehr von der einseitigen Propagierung einer drogenfreien Gesellschaft. Wörtlich heißt es diesbezüglich im Bericht [S. 3]:
„Die Bundesregierung sollte sich einer zu engen eigenen inhaltlich-konzeptionellen Ausrichtung und damit einer vom Grundsatz her zwangsläufig immer auch einseitig wertenden Sicht der Dinge enthalten. So stünde es ihr weder gut an, sich bspw. auf die Seite derer zu schlagen, die etwa eine „suchtmittelfreie Gesellschaft“ postulieren, umgekehrt ebenso wenig, sich denen zu verschreiben, die das Konzept der „Drogenakzeptanz“ favorisieren. Der Meinungs- und Wertestreit sollte vielmehr im gesellschaftlichen Raum stattfinden, seitens der Bundesregierung dort auch ohne eigene Bewertung zugelassen und schließlich konkreten operativen Entscheidungen der Akteure vor Ort überlassen bleiben.“

Folgerichtig formulierte die Kommission in der „Zusammenfassung der wichtigsten Empfehlungen“ die erste Empfehlung an die Bundesregierung und dem Bundesministerium für Gesundheit mit den unmissverständlichen Worten [S. 38]:

„In der gesellschaftlichen, fachdisziplinären und verbandlichen Diskussion über die Zielsetzungen und Methoden der Suchtprävention sollten staatliche Verwaltung und Politik nicht vorschnell bestimmte Richtungen (implizit oder explizit) durch eigene Wertungen vorgeben und dadurch Freiräume für einen offenen und ggf. auch kontroversen Dialog einengen.“

Mechthild Dyckmans kann man nur wärmstens empfehlen, diesen Bericht aus dem Jahr 2002 genau zu studieren. Sie könnte dabei viel lernen. Danach würden vielleicht nicht mehr so viele Menschen ihre Antworten auf „abgeordnetenwatch“ als Platitüden einer genervten Gouvernante aus dem 19. Jahrhundert klassifizieren.

Quelle:
Stellungnahme der Drogen- und Suchtkommission zur Verbesserung der Suchtprävention

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